Rechtschutz

Der VVB lässt Sie bei rechtlichen Problemen nicht allein. Die Mitgliedschaft im VVB beinhaltet kostenlosen Rechtsschutz bzw. Rechtsberatung in beruflichen Fragen.

Bei den uns zur Verfügung stehenden Anwälten der dbb-Dienstleistungszentren sind Sie im Fall des Falles in guten Händen, da sich die dbb-Dienstleistungszentren auf die spezifischen Rechtsprobleme im öffentlichen Dienst spezialisiert haben.

Grundsätzlich steht jedem Mitglied im VVB das Dienstleistungszentrum kostenlos zur Verfügung.

Wichtig für alle Mitglieder ist, dass beim Eintreten eines Falles, die Widerspruchsfristen einzuhalten sind.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist daher unerlässlich. Die Justitiare des Bayerischen Beamtenbundes nehmen immer eine Prüfung vor, ob Aussicht auf Erfolg besteht.

Der Verband muss grundsätzlich die Mitgliedschaft im VVB bestätigen.

Deshalb müssen alle Erklärungen, sowie alle Unterlagen - in Kopieform - möglichst schnell und zeitnah beim Ansprechpartner unterschrieben eingereicht werden. Faxen ist auch möglich und die schnellste Form.

Der Ansprechpartner gibt anschließend die gesammelten Unterlagen, plus dem Rechtschutzantrag, an den Bayerischen Beamtenbund weiter.

Dienstliche Beurteilung

Eine immer wieder gestellte Anfrage ist die dienstliche Beurteilung.

Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle von dienstlichen Beurteilungen ist wegen der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn nur eingeschränkt möglich.

Das Gericht darf die Beurteilung nur auf folgende Fehler überprüfen:

  • Verstoß gegen Verfahrensvorschriften oder-regeln (z.B. Beurteilungsrichtlinien)
  • Verkennen des gesetzlichen Rahmens oder der anzuwendenden Begriffe
  • Falsche oder unvollständige tatsächliche Beurteilungsgrundlagen
  • Nichtbeachtung allgemeingültiger Wertmaßstäbe
  • Sachfremde Erwägungen

Soweit eine bessere Bewertung begehrt wird, weil ein Beamter seine Leistungen höher einschätzt als es die Beurteiler getan haben, ist dies juristisch nicht durchsetzbar.
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts ein Werturteil über die Leistung und Befähigung des Beamten abzugeben.

Es hat sich gezeigt, dass in den vergangenen Jahrzehnten, vielen Kolleginnen und Kollegen geholfen werden konnte.

Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutz erhalten sie auf der Internetseite des Bayerischen Beamtenbund e.V.

Ansprechpartner

Ansprechpartner für den VVB ist unser Vorstandsmitglied:

Gerhard Zibauer
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg
Fronhof 12
86152 Augsburg